§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) "Quadratmeter Marketing" ist ein Produkt der QM2 Consulting GmbH.
(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Quadratmeter Marketing erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Quadratmeter Marketing mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Quadratmeter Marketing ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Quadratmeter Marketing auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen von Quadratmeter Marketing / Mitwirkung des Kunden
(1) Quadratmeter Marketing erbringt die Agentur- und Beratungsdienstleistungen gegenüber Unternehmern und Kaufleuten im Bereich des Onlinemarketings, insbesondere auch den Bereichen des Online Reputation Managements (ORM) und der Anfragen- und Leadgenerierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Quadratmeter Marketing dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Quadratmeter Marketing schuldet weder eine bestimmte Anzahl an Leads noch eine bestimmte Qualität. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass etwaige Anfrager im Einzelfall auch falsche Angaben machen können.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Quadratmeter Marketing zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Quadratmeter Marketing, bleibt der Vergütungsanspruch von Quadratmeter Marketing unberührt.
(4) In Bezug auf die von Quadratmeter Marketing zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Quadratmeter Marketing hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Quadratmeter Marketing ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(6) Quadratmeter Marketing ist nicht für den dauerhaften Bestand einer Onlinemarketing-Kampagne auf Drittplattformen wie Google My Business verantwortlich.
(7) Quadratmeter Marketing ist nicht für die Rechtskonformität etwaiger Maßnahmen im Bereich ORM / Onlinemarketing für den Kunden verantwortlich. Im Zweifel hat der Kunde vor Beginn einer Maßnahme einen Rechtsbeistand auf eigene Kosten zu konsultieren.
(8) Sofern Web- und Landeseiten für den Kunden erstellt werden, gelten diese für die Dauer der Vertragslaufzeit als an den Kunden vermietet. Darüber hinaus besteht kein Nutzungsrecht des Kunden.
(9) Kosten für Werbekampagnen und Drittanbieterplattformen sind in der mit Quadratmeter Marketing vereinbarten Pauschalvergütung nicht enthalten. Der Kunde hat diese separat selbst zu tragen und gegebenenfalls direkt mit der Drittanbieterplattform abzurechnen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Quadratmeter Marketing und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Quadratmeter Marketing angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine von Quadratmeter Marketing erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Quadratmeter Marketing nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Quadratmeter Marketing stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(4) Quadratmeter Marketing stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Quadratmeter Marketing zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund / Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist stets nachzuweisen.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Quadratmeter Marketing beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Quadratmeter Marketing eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Quadratmeter Marketing vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Quadratmeter Marketing sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Quadratmeter Marketing in Verzug, ist Quadratmeter Marketing berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Quadratmeter Marketing wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllung
(1) Quadratmeter Marketing wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Quadratmeter Marketing ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Quadratmeter Marketing gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Quadratmeter Marketing unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an unseren Programmen und Veranstaltungen zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Quadratmeter Marketing überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Quadratmeter Marketing insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Quadratmeter Marketing erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Quadratmeter Marketing für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Quadratmeter Marketing nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Quadratmeter Marketing über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.
§ 11 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Quadratmeter Marketing anderweitig eingeräumt.
§ 12 Haftung
(1) Quadratmeter Marketing haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Quadratmeter Marketing nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Quadratmeter Marketing nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Quadratmeter Marketing maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Quadratmeter Marketing und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Quadratmeter Marketing. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Quadratmeter Marketing, derzeit Frankfurt am Main.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Quadratmeter Marketing und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 01.02.2024 © Vervielfältigung verboten